Das geschichtsträchtige Justizgebäude des Oberlandesgerichts in der nordrhein westfälischen Landeshauptstadt Düsseldorf dient als Schauplatz für das anstehende Terrorismusverfahren, fotografiert von Monika Skolimowska
Anstehende Hauptverhandlung gegen zwei Brüder in Düsseldorf Vor dem staatlichen Oberlandesgericht in der Landeshauptstadt Düsseldorf beginnt in Kürze ein hochkarätiges Strafverfahren gegen ein Geschwisterpaar wegen des dringenden Verdachts auf schwere terroristische Aktivitäten, wie eine offizielle Justizsprecherin der Behörde mitteilte. Die gerichtliche Hauptverhandlung gegen die beiden Männer soll am kommenden Mittwoch, dem achten Juli, offiziell eröffnet werden. Auf der Anklagebank nimmt zum einen ein siebenundvierzig Jahre alter irakischer Staatsbürger Platz, welcher zuletzt im ostwestfälischen Delbrück im Landkreis Paderborn wohnhaft war, während sich zum anderen auch sein dreiundvierzigjähriger jüngerer Bruder aus Trier in Rheinland Pfalz vor den Richtern verantworten muss.
Die schwerwiegenden Vorwürfe der Bundesanwaltschaft Die oberste Anklagebehörde der Bundesrepublik Deutschland wirft den beiden Beschuldigten vor, in den Jahren sechzehn und siebzehn als aktive Mitglieder der berüchtigten islamistischen Terrormiliz agiert zu haben. Nach den detaillierten Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft bekleidete der ältere der beiden Brüder zeitweise eine politisch und religiös herausgehobene Führungsposition, indem er als vorsitzender Richter in einem sogenannten Scharia Komitee tätig war. Demgegenüber soll der jüngere Bruder der Terrormiliz vorwiegend als bewaffneter Kämpfer gedient haben, wobei die Ermittler davon ausgehen, dass beide Männer zeitweise sogar innerhalb derselben militärischen Einheit eingesetzt waren.
Geheimdienstliche Hinweise und die juristische Terminierung Die Festnahme der beiden irakischen Staatsangehörigen erfolgte nach intensiven Ermittlungen am zweiten Dezember des Jahres fünfundzwanzig, seit diesem Zeitpunkt befinden sich beide Beschuldigten ununterbrochen in staatlicher Untersuchungshaft. Die behördlichen Nachforschungen waren ursprünglich durch präzise Informationen und sachdienliche Hinweise eines Geheimdienstes ins Rollen gebracht worden. Für das komplexe und aufwendige Gerichtsverfahren hat der zuständige Strafsenat des Oberlandesgerichts bis zur Mitte des Monats September zunächst zehn Verhandlungstage für die Wahrheitsfindung angesetzt.
„Quelle Westfalenblatt, Text KI“