Eine Radfahrerin zog sich am Montagabend in Delbrück infolge einer schweren Kollision mit einem Transporter lebensgefährliche Verletzungen zu, fotografiert von Jörn Hannemann
Lebensgefährliche Verletzungen nach einer folgenschweren Kollision Am Montagabend ereignete sich im Kreuzungsbereich der Lipplinger Straße und dem Unteren Weg ein tiefgreifendes Unfallgeschehen, bei dem eine Fahrradfahrerin schwerste Verletzungen davontrug. Wie die zuständige Polizeibehörde in Paderborn offiziell mitteilte, stießen gegen achtzehn Uhr dreißig ein Kraftfahrzeug der Marke Volkswagen und die Zweiradfahrerin zusammen. Ein zweiunddreißig Jahre alter Mann befuhr zu diesem Zeitpunkt mit seinem Transporter den Unteren Weg und beabsichtigte, seine Fahrt in Richtung der Lipplinger Straße fortzusetzen. Zur exakt gleichen Zeit war eine sechsundsechzigjährige Frau auf ihrem elektrisch unterstützten Fahrrad, welches auch als Pedelec bekannt ist, auf dem dortigen kombinierten Fußgänger und Radweg unterwegs. Ihre Fahrtrichtung war hierbei auf die Ortschaft Lippling ausgelegt.
Missachtung der Vorfahrtsregelung und die medizinische Nothilfe Nach den ersten Auswertungen und Ermittlungen der unfallaufnehmenden Polizeibeamten vor Ort missachtete die Seniorin die Vorfahrt des herannahenden Transporters, woraufhin es im Kreuzungsbereich zu einem heftigen Zusammenstoß der beiden Verkehrsteilnehmer kam. Da die Radfahrerin zum Zeitpunkt des Unglücks keinen schützenden Kopfschutz trug, zog sie sich bei dem Aufprall lebensbedrohliche Verletzungen zu. Sie wurde nach einer medizinischen Erstversorgung am Unfallort umgehend mit einem Rettungswagen in ein nahegelegenes Krankenhaus nach Paderborn transportiert, während der Fahrer des Transporters glücklicherweise vollkommen unverletzt blieb.
Ermittlungsmaßnahmen und präventive Aufklärungsarbeit der Behörden Um den genauen Hergang des Geschehens lückenlos und rechtssicher zu rekonstruieren, kam das spezialisierte Verkehrsunfallaufnahme Team der Polizei Paderborn zum Einsatz, weshalb die gesamte Unfallstelle bis circa zwanzig Uhr dreißig für den fließenden Verkehr komplett gesperrt werden musste. Auf Anordnung der zuständigen Staatsanwaltschaft wurden sowohl das Elektrofahrrad als auch das Kraftfahrzeug für weitere technische Untersuchungen polizeilich sichergestellt. Da in Deutschland für diese Fahrzeugklasse keine gesetzliche Helmpflicht existiert, nimmt die Kreispolizeibehörde Paderborn diesen tragischen Vorfall zum Anlass, um auf ihre seit über einem Jahr laufende Sicherheitskampagne aufmerksam zu machen, welche die Bürger zum freiwilligen Tragen eines Helms bewegen soll und durch regelmäßige Schwerpunktkontrollen im Zweiradverkehr unterstützt wird.
„Quelle Westfalenblatt, Text KI“