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Gerichtliches Verfahren nach einem versetzten Gewaltverbrechen in Ostwestfalen

Gerichtliches Verfahren nach einem versetzten Gewaltverbrechen in Ostwestfalen

Das Justizgebäude des Landgerichts in Paderborn bildet den Schauplatz für den Strafprozess gegen einen Familienvater aus Delbrück, dem ein beispielloser und lebensgefährlicher Angriff mit einer Glasflasche auf seine Ehefrau zur Last gelegt wird, fotografiert von Jörn Hannemann

Schwerer Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung vor dem Landgericht Paderborn Ein siebenunddreißig Jahre alter Mann mit afghanischer Staatsangehörigkeit muss sich seit Montag vor der zuständigen Strafkammer in Paderborn wegen eines massiven Gewaltausbruchs gegen seine eigene Ehefrau verantworten. Die Anklagebehörde wirft dem Beschuldigten vor, die dreißigjährige Frau im Flur einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in Delbrück auf äußerst brutale Art und Weise attackiert zu haben. Laut den Schilderungen des mutmaßlichen Opfers soll der Mann mit einer hochprozentigen Spirituosenflasche insgesamt vierundzwanzig Mal auf ihren Kopf eingeprügelt haben, wobei das gläserne Behältnis bereits beim allerersten Schlag in Stücke brach. Selbst als die dreifache Mutter bereits wehrlos am Boden lag, soll der Angreifer die Tat fortgesetzt haben, während er auf ihrem Bauch saß. Die Geschädigte erlitt schwerste Platzwunden, tiefe Schnittwunden sowie massive Blutergüsse im gesamten Kopf und Halsbereich, die aufgrund des enormen Blutverlustes und der gefährlichen Nähe zur Halsschlagader potenziell lebensbedrohlich waren. Zudem droht der Frau der Verlust des Sehvermögens auf dem linken Auge.

Widersprüchliche Angaben zum Tatmotiv und dramatische Vorgeschichte Hinsichtlich des konkreten Auslösers für die Tat am vierundzwanzigsten Januar existieren vor Gericht völlig gegensätzliche Darstellungen. Der Angeklagte ließ über seinen Verteidiger Thorsten Fust erklären, es habe sich um eine spontane Kurzschlussreaktion gehandelt, nachdem seine Ehefrau eine Beleidigung gegen seine Mutter ausgesprochen habe. Die Ehefrau bestritt diese Behauptung im Zeugenstand vehement und schilderte stattdessen eine langjährige Historie voller Unterdrückung. Sie gab an, die Ehe vor fünfzehn Jahren nur zur Wahrung der Familienehre innerhalb der Verwandtschaft eingegangen zu sein. Bereits während eines früheren Aufenthalts in der Türkei sowie nach der Ankunft in Deutschland vor gut zwei Jahren sei es immer wieder zu massiven Misshandlungen und Drohungen gekommen. Nach einer vorübergehenden räumlichen Trennung durch die Behörden lebte die Mutter in Wickede, während die Kinder vom Jugendamt dem Vater in Delbrück zugesprochen wurden. Die schreckliche Tat ereignete sich schließlich am Geburtstag der Frau, als sie die Kinder besuchte und sich weigerte, dauerhaft zu ihrem Mann zurückzukehren.

Drohungen im Gerichtssaal und die Rettung durch couragierte Nachbarn Für großes Aufsehen während der Hauptverhandlung sorgte ein Zwischenruf des Angeklagten, welcher die Aussage seiner Ehefrau von der Anklagebank aus unterbrach. Durch einen Dolmetscher übersetzt, bezichtigte er seine Frau der Lüge und stieß eine unverhohlene Drohung für die Zeit nach seiner eventuellen Haftentlassung aus. Das Gericht wird diese Äußerung nun im weiteren Verfahrensverlauf würdigen müssen. Dass die dreißigjährige Frau den brutalen Angriff überhaupt überlebte, verdankt sie nach eigenen Angaben ausschließlich dem schnellen Eingreifen einer arabischen Nachbarsfamilie. Diese hatte die lauten Hilfeschreie aus dem Flur gehört und war sofort eingeschritten, was den Täter vermutlich von weiteren Handlungen abhielt. Das Strafverfahren wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts oder schwerer Körperverletzung wird in der nächsten Woche mit weiteren Zeugenbefragungen fortgeführt.

„Quelle Westfalenblatt, Text KI“