Die Neugestaltung des Erzbistums Paderborn durch größere pastorale Räume löst bei vielen Gläubigen tiefgreifende Fragen aus, wobei die Bistumsleitung betont, dass dadurch neue Freiräume für ehrenamtlich Engagierte entstehen können, Jörn Hannemann.
Sorgen um das Ehrenamt und die Zukunft der Gemeinden
Die weitreichenden Pläne des Erzbistums Paderborn zur Zusammenlegung von Gemeinden in größere Seelsorgeräume rufen bei vielen Gläubigen erhebliche Verunsicherung hervor. Viele Gemeindemitglieder befürchten, dass durch die Vergrößerung der pastoralen Flächen die lokale Verwurzelung verloren geht und die Bereitschaft zu ehrenamtlicher Arbeit sinkt. Das Erzbistum Paderborn hat sich nun zu diesen Befürchtungen geäußert und betont, dass die Reform den ehrenamtlich Engagierten langfristig sogar mehr Gestaltungsspielraum und finanzielle Eigenverantwortung bieten soll.
Titelbild Die Neugestaltung des Erzbistums Paderborn durch größere pastorale Räume löst bei vielen Gläubigen tiefgreifende Fragen aus, wobei die Bistumsleitung betont, dass dadurch neue Freiräume für ehrenamtlich Engagierte entstehen können, Jörn Hannemann.
Ein radikaler Kurswechsel und die Zukunft der Pfarreien
Inzwischen steht fest, dass das ursprüngliche Konzept, mehrere rechtlich eigenständige Pfarreien innerhalb eines Seelsorgeraums beizubehalten, verworfen wurde. Stattdessen wird es im Regelfall nur noch eine einzige Pfarrei pro Seelsorgeraum geben. Die Bistumsleitung erklärt diesen Schritt damit, dass langfristig stabile Strukturen geschaffen werden müssen, da mehrere eigenständige Pfarreien einen zu hohen administrativen und personellen Aufwand bedeuten würden. Die neue Großpfarrei soll dabei als organisatorischer Rahmen dienen, ohne das kirchliche Leben vor Ort zu zentralisieren. Lokale Teams sollen weiterhin die Verantwortung für das Gemeindeleben behalten und eigene Budgets verwalten dürfen.
Rechtliche Grundlagen und die Sorge um das Gemeindevermögen
Die rechtliche Entscheidung über die Auflösung oder Zusammenlegung von Kirchengemeinden liegt allein beim Diözesanbischof, der vorab die betroffenen Gremien und den Priesterrat anhören muss. Ab Dezember beginnt eine zweijährige Übergangsphase, in der alle rechtlichen und finanziellen Fragen geklärt werden sollen. Bezüglich des Gemeindevermögens versichert das Erzbistum, dass die Kirchenvorstände auch in der Übergangszeit zu einer verantwortungsvollen Verwaltung verpflichtet bleiben und zweckgebundene Spenden an ihren ursprünglichen Zweck gebunden bleiben. Eine dauerhafte Eigenständigkeit aller kleinen Gemeinden sei jedoch angesichts schwindender Ressourcen und schrumpfender Mitgliederzahlen flächendeckend nicht mehr tragbar.
„Quelle Westfalenblatt, Text KI“